ZIELE & FÖRDERZWECKE
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, in unterschiedlichen Bereichen zu unterstützen. Idealerweise sollen die geförderten Projekte so ausgerichtet sein, dass der jeweilige Zweck (Nr. 1, 4, 5, 8, 15, 24, 25) mit einer Aus- und Weiterbildung gemäß Zweck Nr. 7 verbunden ist.
» Beispiele für mögliche Ansätze
Zwecke lt. Abgabenordnung §52
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung; (Nr. 1)
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; (Nr. 4)
- die Förderung von Kunst und Kultur; (Nr. 5)
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; (Nr. 7)
- die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; (Nr. 8)
- die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; (Nr. 15)
- die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; (Nr. 24)
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; (Nr. 25)
BEISPIELE FÜR MÖGLICHE ANSÄTZE
- die Unterstützung von vorwiegend jungen Menschen dabei ihre potenziellen Fähigkeiten zum gesellschaftlichen Nutzen zu erkennen, zu entwickeln und einzubringen;
- jungen Talenten und Wissenschaftlern ermöglichen, Ihre Ideen für Lösung von wichtigen gesellschaftsrelevanten Problemen in Zusammenarbeit mit Menschen aus anderen Disziplinen weiterzuentwickeln und in der Praxis umzusetzen;
- die gegenseitige Unterstützung von Alten und Jungen entsprechend ihrer jeweiligen Möglichkeiten zu ermöglichen und zu fördern, wo beide Gruppen profitieren (Alte geben Wissen, Wohnraum etc., Junge geben Hilfestellung im Alltag oder Pflege);
- Künstlern – mit einem besonderen Fokus auf jungen Künstlern – "Expositions- und Auftrittserfahrung" verschaffen, und damit anderen, die normalerweise keinen Zugang dazu bekommen, ermöglichen, die Kunst „zu erleben“;
- Allgemeine und spezifische Bildungsvorhaben zu fördern, die die schulische, berufliche und universitäre Bildung ergänzen und unterstützen oder auf andere Felder erweitern;
- Organisationen, Projekte und Aktivitäten im Bereich Natur- und Umweltschutz unterstützen, in denen (junge) Menschen aktiv zum Erhalt oder Renaturierung von Ökosystemen und Lebensräumen oder deren Bestandteilen (z. B. Tierpopulationen) beitragen;
- Unterstützung von Organisationen, Projekten und Aktivitäten, die dazu beitragen die natürlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Grundlagen für Menschen in den sog. Entwicklungsländern zu erhalten und zu verbessern, idealerweise im Rahmen der Zusammenarbeit von (jungen) Menschen aus Deutschland mit Menschen aus diesen Ländern;
- Förderung von Organisationen, Projekten und Aktivitäten, die das Kennenlernen und die internationale Verständigung vorwiegend junger Menschen für eine demokratische, offene und tolerante Gesellschaft in Deutschland, Europa und der Welt zum Ziel haben;
- Die Unterstützung von Organisationen, Projekten und Aktivitäten, die zum Ziel haben (junge) Menschen für eine gemeinwohlorientierte Arbeit zu gewinnen und zu binden, z.B. in „Tafeln“ oder anderen sozialen Dienstleistungen.